Beherbergungsgewerbe

Auf einen Blick

Die deutsche Wirtschaft tritt seit über zwei Jahren auf der Stelle. Dekarbonisierung, Digitalisierung, der demographische Wandel und wohl auch der stärkere Wettbewerb mit Unternehmen aus China haben strukturelle Anpassungsprozesse ausgelöst, welche die Wachstumsaussichten für die Wirtschaft dämpfen. Der private Konsum konnte die Wirtschaft im ersten Halbjahr 2024 zwar stützen, die erhoffte Belebung blieb aber aus.

Die Nachfrage nach Beherbergungsleistungen legte von Januar bis September 2024 erneut spürbar zu: Fast alle Sparten erlangten bei Ankünften und Übernachtungen merkliche Zuwächse. Die Wachstumsraten haben sich im Vergleich zur expansiven Entwicklung direkt nach der Pandemie normalisiert und zeugen von einer stabilen Branchenentwicklung.

Das Beherbergungsgewerbe verbuchte in den ersten drei Quartalen 2024 einen leichten nominalen Umsatzzuwachs gegenüber der Vorjahresperiode. Inflationsbereinigt blieben sie aber weiter unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

2023 war die operative Entwicklung im Branchenschnitt von einer Erholungsdynamik geprägt. Im Jahr 2024 sollte die gute Nachfrageentwicklung eine Stabilisierung der Ertragskraft auf einem knapp zufriedenstellenden Niveau möglich gemacht haben. 2025 könnte sich diese Entwicklung verstetigen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab 28. Juni 2025 erstmals auch private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit, sofern ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Im Beherbergungsgewerbe gehören dazu beispielsweise Zimmer- und Tischreservierungen über die Webseite des Betriebs, da diese als sogenannte „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ unter das BFSG fallen.

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